Muster 10/Muster 6 – Änderungen ab 01.04.2024. Mehr Informationen
Seit Januar 2020 gelten neue Bestimmungen für die gynäkologische Krebsvorsorge. Insbesondere kam es dabei zu einer deutlichen „Aufwertung“ der Kolposkopie. So darf z.B. die Abklärungskolposkopie nur nach Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erbracht und entsprechend abgerechnet werden. Hierzu ist u.a. die Teilnahme an Kolposkopiekursen (Basis- und Fortgeschrittenenkurs) erforderlich.
Unabhängig von den Abrechnungsvoraussetzungen ist der Kurs selbstverständlich auch geeignet, um Ihre Kolposkopiekenntnisse entsprechend aufzufrischen oder zu vertiefen.
amedes Medizinische Dienstleistungen GmbH
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Telefon 040 33 44 11 9966
Telefax 0800 83 43 240 (kostenfrei)
* Ausstellung von Informationsmaterial am Donnerstag, 13. Juni 2024
** Ausstellung von Informationsmaterial am Freitag & Samstag, 14. & 15. Juni 2024
*** Ausstellung von Informationsmaterial am Donnerstag & Freitag, 13. & 14. Juni 2024